Sanierungs- und Insolvenzrecht

Ich habe mich auf das Recht der Sanierung spezialisiert, da ich im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalter die Erfahrung gemacht habe, dass Unternehmen im Vorfeld einer Insolvenz oder während des Insolvenzverfahrens hätten gerettet werden können, wenn sie sachgerecht beraten worden wären.

Das derzeit geltende moderne Insolvenzrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten der Unternehmenssanierung im Vorfeld sowie auch zu Beginn des Insolvenzverfahrens.

So trat im März 2012 eine gesetzliche Neuerung in Kraft, die es erlaubt, bei Unternehmen, bei denen eine lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine bloße Überschuldung vorliegen, ein Schutzschirmverfahren bei dem Insolvenzgericht einzuleiten. In diesem Verfahren kann innerhalb einer Frist von drei Monaten ein Sanierungskonzept unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters in Eigenverwaltung erstellt werden, ohne dass das Unternehmen seine Verwaltung und Verfügungsbefugnis verliert und/oder Vollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger hinnehmen muss. Wenn sodann das Sanierungskonzept von den Gläubigern akzeptiert wird, bleibt das Unternehmen in seiner Rechtspersönlichkeit erhalten. Diese neue gesetzliche Regerlung stellt einen wichtigen Pfeiler des modernen Sanierungs-und Insolvenzrechts dar.


Selbst im eröffneten Insolvenzverfahren bestehen noch Möglichkeiten einer Sanierung von Unternehmensteilen, indem man beispielsweise eine Auffanglösung anstrebt. Auf diese Weise können noch rentable Unternehmensteile gerettet werden, ohne dass die Auffanggesellschaft für Altschulden haftet.

Ich berate auch im Vorfeld zur Vorbereitung von vereinfachten Insolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren)mit dem Ziel der späteren Restschuldbefreiung und erledige die vielfältigen Formalitäten, die vor Einreichung des Insolvenzantrags und während des Insovenverfahrens selbst zu erledigen sind. Damit können sich die betroffenen Mandanten die üblichen langen Wartezeiten ersparen, die bei den Schuldnerberatungsstellen und ähnlichen Institutionen anfallen.


Am effizientesten ist allerdings eine Sanierungsberatung, wenn sich der Unternehmer oder die betroffene Privatperson bei einer sich erst abzeichnenden Krisis möglichst frühzeitig beraten lässt. Dann besteht die beste Chance, durch entsprechende Weichenstellungen und/oder Verhandlungen mit den Banken eine Insolvenz zu vermeiden.

Auch ist es wichtig, den Betroffenen in strafrechtlicher Hinsicht zu beraten, damit die zahlreichen Fallstricke der sogenannten Insolvenzdelikte umgangen werden.

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