Baurecht

Da ich mich unter anderem auf Vertragsgestaltung spezialisiert habe, habe ich mich fast zwangsläufig mit Baurecht befassen müssen. Der Ausgang von Baurechtsstreitigkeiten hängt entscheidend davon ab, wie der zugrundeliegende Werkvertrag formuliert wurde.

Große Bauunternehmer und Bauträger, die Rechtsabteilungen beschäftigen, schließen mit ihren Subunternehmern ausgefeilte Werkverträge ab, deren rechtliche Tragweite von dem Subunternehmer – meist kleinere Firmen ohne Rechtsabteilung – nicht erkannt wird. Hier besteht erhöhter Beratungsbedarf.

Meist ist nur wenig bekannt, dass die von den Großunternehmern dem Subunternehmer präsentierten Werkverträge nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu beurteilen sind. Selbst die in Bauverträge regelmäßig einbezogenen Regelungen der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) stellen ganz oder teilweise AGB dar. Letztere unterliegen einer ständigen Inhaltskontrolle durch die Rechtsprechung und es ergeht hierzu geradezu eine Flut von Urteilen, insbesondere auch des Bundesgerichtshofs. Diese Rechtsprechung, die häufig die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln feststellt, bietet gerade dem Subunternehmer im Streitfall eine Chance. Deshalb ist es auch für das große Bauunternehmen wichtig, seine vorgefertigten Bauverträge ständig im Licht des Rechtsprechung zu überprüfen und anzupassen.

Wichtig ist auch für den Subunternehmer, sich bei großen Bauvorhaben juristisch begleiten zu lassen, denn es sind während der Bauausführung ständig aus dem Werkvertrag resultierende Formalien (Behinderungsanzeigen, Vereinbarung von Nachträgen, Teilabnahmen, Mängelrügen etc.) zu berücksichtigen. Deren Nichtbeachtung, die oft auf Zeitgründen basiert, kann für den Subunternehmer bei der Endabrechnung teuer werden und ist oft die Ursache für wirtschaftliche Schwierigkeiten.

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    Im Gesellschaftsrecht berate ich umfassend meine Klientel des Mittelstandes im Recht der Personengesellschaft und Kapitalgesellschaft. Im Schwerpunkt geht es dabei mehr Infos
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